Dipl.-Psych. Kirsten Seibold

Privatpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Kosten


Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Beihilfe sowie einige private Versicherungen erwarten nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen.


Als Privatversicherter hängt die Kostenerstattung immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Antritt der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.

Eine detaillierte Kostenaufstellung für die einzelnen Therapieabschnitte erhalten Sie von mir persönlich.


Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle.